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DIN 13157

 
 

 

Bei der DIN 13157 spricht man in der ASR 4.3 auch vom " kleinen Verbandkasten "

 

Die rechtliche Grundlage für alle Erste-Hilfe Einrichtungen bei Industrie, Handel, Verwaltung und Bildungseinrichtungen bezieht sich auf die Arbeitsstättenrichtlinien ASR A4.3. Art und Umfang der Erste-Hilfe-Einrichtungen, die verfügbar sein müssen, sind abhängig von der Gefährdungsbewertung in dem Unternehmen. Der Unternehmer ist verantwortlich für die Beurteilung und Einleitung geeigneter Maßnahmen. 

Der sog. kleine Betriebsverbandskasten entspricht der DIN 13157.

 

Wer benötigt eigentlich einen kleinen Verbandkasten ?

 

Auszug aus den Unfallverhütungsvorschriften:

 

a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben            

ab 1 bis 50 Beschäftigten = 1 Verbandkasten DIN 13157

 

b) in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben  

ab 1 bis 20 Beschäftigten = 1 Verbandskasten DIN 13157


c) auf Baustellen                                                  

ab 1 bis 10 Beschäftigten = 1 Verbandkasten DIN 13157
 

Bei einer grossen Fläche innerhalb eines Unternehmens über verschiedene Gebäude oder mehrere Etagen sollen Erste-Hilfe Behältnisse nicht mehr als 100 Meter auseinander liegen.

 

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