Die Gefährdungsanalyse ist ein wichtiges Instrument zur Verhinderung von Unfällen. Denn wo Gefährdungen von
Mitarbeitern rechtzeitig erkannt werden, ist es möglich zeitnahe Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer zu ergreifen.
Früher regelte der Gesetzgeber alleine die Arbeitsschutzrichtlinien. Heute überträgt man einen Teil dieser
Maßnahmen zurück an die Basis - in den Betrieb. Dadurch erhält man einen Spielraum und kann den Arbeits-
schutz besser auf sein Unternehmen abstimmen.
An einer Drehbank kann man das Dreibackenfutter so weit öffnen, dass die Backen hervorstehen.
Dies stellt eine Gefährdung dar. Wird nun ein so großes Werkstück eingespannt, dass die Backen tatsächlich
überstehen, entsteht die Gefahr des Erfasstwerdens wenn die Maschine eingeschaltet wird. Erkennt man die
Gefährdung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung, kann man ihr z.B. durch eine Vorschrift begegnen indem
man das Spannen zu großer Werkstücke untersagt und/oder schreibt eine Schutzhaube vor.
So wird verhindert dass die Gefahr des Erfasstwerdens auftreten kann.
Solche Analysen kann man gemeinsam im Betrieb erstellen. Die ideale Voraussetzung für sicheres und ergonomisches
Arbeiten stellt eine ASA - Gruppe dar. ASA = Arbeitschutzausschuß
Diese besteht aus dem Unternehmer, dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und wenn im Betrieb
vorhanden dem Sicherheitsbeauftragten und Betriebsrat.
Ganz wichtig : Ist im Unternehmen ein Betriebsrat implementiert, so hat dieser ein volles Mitbestimmungsrecht.