ab 200 € netto frei Haus ✔ 25 € Mindestbestellwert ✔ Lieferung auf Rechnung an Gewerbe, Kommunen, Schulen und Kita´s, Vereine ✔
Die rechtliche Grundlage für alle Erste-Hilfe Einrichtungen bei Industrie, Handel, Verwaltung und Bildungseinrichtungen bezieht sich auf
die Arbeitsstättenrichtlinien ASR A4.3. Art und Umfang der Erste-Hilfe-Einrichtungen, die verfügbar sein müssen, sind abhängig von der
Gefährdungsbewertung in dem Unternehmen. Der Unternehmer ist verantwortlich für die Beurteilung und Einleitung geeigneter Maßnahmen.
Der sog. kleine Betriebsverbandskasten entspricht der DIN 13157.
Auszug aus den Unfallverhütungsvorschriften:
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben ab 1 bis 50 Beschäftigten = 1 Verbandkasten DIN 13157
b) in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben ab 1 bis 20 Beschäftigten = 1 Verbandskasten DIN 13157
ab 1 bis 10 Beschäftigten = 1 Verbandkasten DIN 13157
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Bei einer grossen Fläche innerhalb eines Unternehmens über verschiedene Gebäude oder mehrere Etagen sollen Erste-Hilfe Behältnisse
nicht mehr als 100 Meter auseinander liegen oder maximal 2 Geschosshöhen. Wir bieten Ihnen eine grosse Auswahl vom Füllsortiment,
Betriebsverbandkasten, Erste Hilfe Koffer, branchenspezifische Erste Hilfe über Erste Hilfe Wandschränke.
Verbandstoffe von SÖHNGEN® = Haltbarkeit der Steriteile von ca. 20 Jahren.
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