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Erste Hilfe nach DIN 13169

 

Grosser Verbandkasten ( entspricht DIN 13169 ).

 

Die rechtliche Grundlage für alle Erste-Hilfe Einrichtungen bei Industrie, Handel, Verwaltung und Bildungseinrichtungen

bezieht sich auf die Arbeitsstättenrichtlinien ASR A4.3. Art und Umfang der Erste-Hilfe-Einrichtungen, die verfügbar sein

müssen, sind abhängig von der Gefährdungsbewertung in dem Unternehmen. Der Unternehmer ist verantwortlich für die

Beurteilung und Einleitung geeigneter Maßnahmen.

 

Der sog. grosse Verbandkasten entspricht der DIN 13169.

Auszug aus den Unfallverhütungsvorschriften:

 

a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben            

ab 51 bis 300 Beschäftigten = 1 Verbandkasten DIN 13169

je 300 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 Verbandkasten

 

b) in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben  

ab 21 bis 100 Beschäftigten = 1 Verbandkasten DIN 13169

je 100 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 Verbandkasten


c) auf Baustellen                                                  

ab 11 bis 50 Beschäftigten = 1 Verbandkasten DIN 13169

je 50 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 Verbandkasten

 

 

 

 

Ganz wichtig : Ein Verbandkasten nach DIN 13169 können durch 2 Verbandkästen DIN 13157 ersetzt werden.
 

Bei einer grossen Fläche innerhalb eines Unternehmens über verschiedene Gebäude oder mehrere Etagen sollen Erste-Hilfe Behältnisse

nicht mehr als 100 Meter auseinander liegen. Wir bieten Ihnen eine grosse Auswahl vom Füllsortiment, Betriebsverbandkasten,

Erste Hilfe Koffer und Erste Hilfe Wandschränke.

 

Verbandstoffe von SÖHNGEN® = Haltbarkeit der Steriteile von ca. 20 Jahren