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Fachkraft Arbeitssicherheit ( FASI )

 

Wer / Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ( FASi ) ?


Häufig werden diese Personen mit den Sicherheitsbeauftragten in Betrieben verwechselt.

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit  ist jedoch eine speziell ausgebildete Person, meist Ingenieur oder Techniker, mit Zusatzausbildung speziell für

den Bereich der Arbeitssicherheit. Das Aufgabenfeld der FASi können Sie weiter unten nachlesen. Nicht alle Betriebe benötigen eine FASi.

Für Kleinbetriebe gibt es eine Sonderregelung, die Sie jedoch in jedem Fall am besten mit Ihrer zuständigen BG besprechen.

 

++ Hier ein Auszug aus dem Arbeitssicherheitsgesetz ++

 

§ 5 Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit

 
(1) Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker,-meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die
     in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf
1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,
 
2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft,
 
3. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen,
 
4. die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen in
    Fragen des Arbeitsschutzes.
 
(2)  Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß die von ihm bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen. Er hat sie bei der Erfüllung
       ihrer Aufgaben zu unterstützen; insbesondere ist er verpflichtet, ihnen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist,Hilfspersonal sowie
       Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen. Er hat sie über den Einsatz vonPersonen zu unterrichten, die mit einem befristeten
       Arbeitsvertrag beschäftigt oder ihm zur Arbeitsleistung überlassen sind.
(3) Der Arbeitgeber hat den Fachkräften für Arbeitssicherheit die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der
      betrieblichen Belange zu ermöglichen. Ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit als Arbeitnehmer eingestellt, so ist sie für die Zeit der Fortbildung
      unter Fortentrichtung der Arbeitsvergütung von der Arbeit freizustellen. Die Kosten der Fortbildung trägt der Arbeitgeber. Ist die Fachkraft für
      Arbeitssicherheit nicht als Arbeitnehmer eingestellt, so ist sie für die Zeit der Fortbildung von der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben freizustellen.